Haus- und Familienpfleger/-in (m/w/d)

Ausbildung
  • ab August 2025
  • Ausbildungsart: Schulische Ausbildung an Berufsfachschulen (landesrechtlich geregelt)
  • Ausbildungsdauer: i.d.R. 3 Jahre
  • Lernorte: Berufsfachschule und Praktikumsbetrieb

WAS MACHT MAN IN DIESEM BERUF?

Haus- und Familienpfleger/innen entlasten – meist vorübergehend – Familien und Alleinstehende in unterschiedlichen Lebenslagen. Fällt in einer Familie z.B. die haushaltsführende Person krankheitsbedingt aus, erledigen Haus- und Familienpfleger/innen selbstständig den Haushalt und die Wäschepflege, kaufen ein und bereiten die Mahlzeiten zu. Im Bereich Familienpflege kommen zur Haushaltsführung betreuende und pädagogische Aufgaben hinzu: Haus- und Familienpfleger/innen kümmern sich um die im Haushalt lebenden Kinder und unterstützen sie in der ungewohnten Situation, z.B. durch gemeinsames Spielen, Basteln, Kochen, aber auch durch Zuspruch und praktische Hilfestellung, z.B. bei den Hausaufgaben. Wenn sie kranke oder pflegebedürftige Personen bzw. Menschen mit Behinderung versorgen, führen sie auch Grund- und Behandlungspflegeleistungen nach ärztlicher Vorgabe aus.

WO ARBEITET MAN?

Beschäftigungsbetriebe: Haus- und Familienpfleger/innen finden Beschäftigung

in Einrichtungen des Sozialwesens, z.B. bei Sozialstationen oder ambulanten Familienpflegediensten
in Wohnheimen für Senioren oder Menschen mit Behinderung

Arbeitsorte: Haus- und Familienpfleger/innen arbeiten in erster Linie

  • in Privatwohnungen
  • in Aufenthalts-, Wohn-, Ess- und Schlafräumen von sozialen Einrichtungen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch

  • im Freien
  • in Büros

WELCHER SCHULABSCHLUSS WIRD ERWARTET?

Für die Ausbildung wird i.d.R. ein Hauptschulabschluss (je nach Bundesland auch Berufsreife, Berufsbildungsreife, erster allgemeinbildender Schulabschluss, erfolgreicher Abschluss der Mittelschule) oder ein mittlerer Bildungsabschluss vorausgesetzt. Die Berufsfachschulen wählen Bewerber/innen nach eigenen Kriterien aus.

WORAUF KOMME ES AN?

Anforderungen:

Handgeschick (z.B. bei der Haushaltsführung und Zubereitung der Mahlzeiten)
Verantwortungsbewusstsein (z.B. bei der Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung)
Einfühlungsvermögen und Kontaktbereitschaft (z.B. Umgang mit alten und kranken Menschen)
Sorgfalt (z.B. beim Erstellen von Arbeitsnachweisen, Beobachtungs- und Betreuungsprotokollen)

Noch offene Fragen? Dann melde Dich bei der Geschäftsführung Marina Müller oder der Pflegedienstleitung Yvonne Schmidt. Oder schicke uns gerne Deine Unterlagen per E-Mail, lade sie direkt hier auf unserer Homepage hoch oder schicke Sie per Post – dann vereinbaren wir ein persönliches Kennenlernen

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